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Oft gestellte Fragen bezüglich EPG

  1. Welche Teile werden von der Engine Protection Guarantee gedeckt?
    Die EPG deckt folgende Teile des Motors: Kolben und Ringe,
    Zylinderauskleidungen oder –laufflächen, Ölpumpen, Pleuel und Pleuellager, Ventilschaft und -führung, Nockenwelle und -lager, Kurbelwelle und -lager, Ventilstössel, Kipphebel und Achse, Verteilergetriebe und Gleichlaufgetriebe oder –zahnkränze.

  2. Was muss ich tun, wenn ich eine Reklamation einreichen möchte?
    Sie müssen Ihr Fahrzeug zu einer EPG zertifizierten Werkstatt bringen (vorzugsweise zu jener Werkstatt, die mit Ihnen den EPG Vertrag abgeschlossen hat) und das Problem erläutern.

  3. Wie lange ist mein Fahrzeug gedeckt?
    Ihr Fahrzeug ist gedeckt, bis es 10 Jahre ab Zulassungsdatum erreicht oder über 180.000 Kilometer am Tachometer hat (je nachdem, was zuvor eintritt).

  4. Welche Fahrzeuge können ins EPG Programm eingeschrieben werden?
    Fahrzeug, das jünger als 5 Jahre ist (ab Zulassungsdatum), weniger als 80.000 Kilometer am Tachometer hat und keine Motorschäden zum Zeitpunkt des Eintritts aufweist.

  5. Können Fahrzeuge von Firmenflotten in das EPG Programm eingeschrieben werden?
    Ja, diese Fahrzeuge können am Programm teilnehmen, solange sie allen nötigen Vorschriften Folge leisten.

  6. Ich möchte ein Fahrzeug kaufen, das bereits ins EPG Programm eingeschrieben ist. Kann ich das EPG Programm auf meinen Namen umschreiben lassen?
    Der Fahrzeuglenker kann die EPG Garantie an den neuen Fahrzeugbesitzer überschreiben lassen. In diesem Fall muss der neue Inhaber im Besitz des Serviceheftes sein, in dem sich die EPG Aufkleber befinden, und den EPG Programmbedingungen wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben Folge leisten.

  7. Was passiert, wenn ich eine Reklamation einreiche?
    Die EPG Werkstatt, zu der Sie Ihr Fahrzeug bringen, wird eine Erstüberprüfung durchführen. Wenn es einen fundierten Reklamationsgrund gibt, wird eine Ölprobe genommen und an ÖLCHECK, einer unabhängigen Firma für Ölanalyse, gesandt. Sofern alle Kriterien des Vertrages eingehalten wurden, werden Sie von der Werkstatt über den weiteren Reparaturverlauf Ihres Fahrzeuges informiert. Sollten manche Bedingungen nicht eingehalten worden sein, so erhalten Sie einen detaillierten Analysebericht mit Erläuterung der nicht eingehaltenen Konditionen.
  8. Kann ich die Entscheidung bezüglich meiner Reklamation anfechten?
    Ja, Sie können eine detailliertere Analyse verlangen. Wenn die Reklamation berechtigt war, wird Ihr Fahrzeug gemäß Vertrag repariert und OMV wird die Kosten der detaillierten Analyse übernehmen (ungefähr 100 Euro). Sollte jedoch die ursprüngliche Entscheidung gerechtfertigt sein, so müssen Sie die Kosten der erneuten Prüfung zahlen.
  9. Bin ich dazu verpflichtet, das Service immer in der Werkstatt, in der mein Fahrzeug in das EPG Programm eingeschrieben wurde, durchführen zu lassen?
    Sie können das Programm in jeder am EPG Programm teilnehmenden Werkstatt fortführen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, das EPG Programm in der Werkstatt fortzuführen, die Ihr Fahrzeug auch in das Programm eingeschrieben hat. Sie kennt Ihr Fahrzeug bereits, wodurch die Reaktionsgeschwindigkeit im Falle einer Reklamation deutlich erhöht sein kann.
 
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